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Airport Weeze und Gemeinde Bergen schließen Vereinbarung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Airport Weeze   
Donnerstag, den 06. Mai 2010 um 14:56 Uhr

Nach rund sechsmonatigen Verhandlungen haben der deutsche Airport Weeze und die niederländische Gemeinde Bergen nun eine Vereinbarung getroffen um den Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen.
Mit dieser Vereinbarung endet ein jahrelanges, juristisches Verfahren gegen die Betriebserlaubnis des Airport Weeze.

Bergen war der einzige, noch verbliebene Kläger gegen die Betriebsgenehmigung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2008 festgestellt, dass die Betriebsgenehmigung in Teilen nicht den Anforderungen entsprach und gab der Genehmigungsbehörde – der Bezirksregierung Düsseldorf - die Möglichkeit die Betriebserlaubnis nachzubessern. Die neue, erweiterte Betriebserlaubnis entspricht nach den Ergänzungen der Genehmigungsbehörde vom 1. Mai 2009 nun auch den Forderungen des Bundesverwaltungsgerichts.

In dieser erweiterten Betriebserlaubnis wurde eine generelle Betriebszeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr festgeschrieben. Fluggesellschaften, deren Flugzeuge in Weeze beheimatet sind, können bis 23.00 Uhr starten und bis 23.30 Uhr landen. Diese Sonderregelung gilt aus Gründen des Lärmschutzes nur für Flugzeuge mit der höchsten Lärmzulassung. Lautes Fluggerät („Chapter 2“) ist dagegen ausgeschlossen. Ebenfalls aus Lärmschutzgründen darf die Schubumkehr zum Abbremsen des Flugzeuges bei der Landung nur eingesetzt werden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit notwendig ist.

Zusätzlich wurden grenzüberschreitende Notfallverfahren vereinbart und eine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Über die Einhaltung der Vorgaben aus dieser Betriebserlaubnis des Flughafens hinaus, war es der Gemeinde Bergen wichtig, dass seine Einwohner so wenig wie möglich vom Flugbetrieb belästigt werden.

Wesentliche Punkte des jetzt getroffenen Vergleichs sind also Maßnahmen, die die Lärmbelastung der Anwohner verringern. Der Airport Weeze stellt hierfür von 2011 bis 2015 in einem definierten Bereich Schallschutzmaßnahmen für ca. 1.300 Wohnungen sicher. Zu diesem Zweck werden Antragsstellern schallgedämpfte Raumbelüftungsanlagen für die Schlafräume angeboten. Darüber hinaus erstattet der Airport Weeze den Einwohnern der Gemeinde Bergen bei entsprechendem Nachweis die Widerspruchsgebühr der Genehmigungsbehörde d.h. der Bezirksregierung Düsseldorf.
Außerdem zahlt der Flughafen einen Betrag von 125.000  € an die Gemeinde Bergen, als Beitrag zu den außergerichtlichen Kosten, die die Gemeinde seit 2001 getragen hat.
Die Verhandlungen zwischen dem Flughafen und der Gemeinde Bergen sind nun in Form eines Vergleichs beim Oberverwaltungsgericht Münster getroffen worden.
Für den Flughafen bedeutet die  Einigung mit dem letzten verbliebenen Kläger nun die vollständige Rechtssicherheit für die Flugbetriebsgenehmigung
Die Gemeinde Bergen behält sich das Recht vor bei einer wesentlichen Änderung der Genehmigung von den ihr zustehenden Rechtsmitteln Gebrauch zu machen. Die Gemeinde Bergen versichert, von diesen Rechten zurückhaltend Gebrauch zu machen.

Die Vereinbarung wurde am 6. Mai 2010 von Herman Buurman, Vorsitzender des Aufsichtsrats und Ludger van Bebber, Geschäftsführer des Airport Weeze und dem  Bürgermeister der Gemeinde Bergen, Herrn C.W.H.M.  Klaverdijk unterschrieben.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 06. Mai 2010 um 14:58 Uhr